Noch vor geplanten Schwangerschaften sollten Frauen ihre Impfungen vervollständigen: Einige Krankheitserreger können neben der Gesundheit der Mutter auch die des Kindes folgenschwer beeinträchtigen. Von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO ) empfohlene Impfungen schützen die werdende Mutter und das sich entwickelnde Kind. Deshalb sollte rechtzeitig - mindestens drei Monate vor einer Schwangerschaft - der Impfstatus überprüft und fehlende Lebendimpfungen wie z. B. Röteln und Windpocken nachgeholt werden. Bei Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen wie z. B. Keuchhusten und Polio ist die Einhaltung eines Mindestabstandes nicht notwendig. Bestehen nach der Geburt des Kindes noch Impflücken bei der Frau, sollten diese geschlossen werden.
Notwendige Impfungen im Vorfeld
Besonders für Frauen mit Kinderwunsch sind die Impfungen gegen Röteln, Windpocken und Keuchhusten von großer Bedeutung. Viele Patientinnen sind sich der Risiken einer Erkrankung in der Schwangerschaft nicht ausreichend bewusst: Eine Röteln- oder Windpocken-Erkrankung während der Schwangerschaft kann beim Embryo zu schweren Missbildungen führen und auch die Mutter kann schwer erkranken. Zum Beispiel besteht die Gefahr, dass die Mutter an einer Windpocken-bedingten Lungenentzündung erkrankt. Die Impfung der Frau mit Kinderwunsch und der Kontaktpersonen zu dem Säugling (Vater, Großeltern) gegen Keuchhusten dient vor allem dem Schutz des Säuglings, da diese Erkrankung besonders im frühen Säuglingsalter lebensbedrohlich werden kann.
Grundsätzlich wird allen Erwachsenen empfohlen, die Impfungen zum Schutz vor Diphtherie und Wundstarrkrampf (Tetanus) alle zehn Jahre aufzufrischen. Falls keine Grundimmunisierung bzw. weniger als vier Impfungen gegen Kinderlähmung (Polio) dokumentiert sind, sollte diese vervollständigt werden.
Entsprechend ist es wichtig, den Impfstatus mit dem Arzt zu klären. Besteht ein Immunschutz durch eine frühere Erkrankung oder wurde bereits geimpft? Wenn die Patientin keine eindeutige Aussage machen kann, der Impfstatus also unklar ist, sollten versäumte Impfungen nachgeholt werden.
Warum die Impfung gegen Röteln für Frauen mit Kinderwunsch wichtig ist:
Bei einer Rötelninfektion der Mutter während der Schwangerschaft kann das Ungeborene ebenfalls infiziert werden. Je nach Zeitpunkt der Infektion kann dies zur Todgeburt oder Frühgeburt führen. Möglich sind ebenfalls Schädigungen beim Fetus an Augen, Ohren, am Herz und anderen Organen. Dies ist besonders in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft der Fall.
Warum die Impfung gegen Windpocken für Frauen mit Kinderwunsch wichtig ist:
Wie Röteln beeinträchtigen auch Windpocken (Varizellen) während der Schwangerschaft die Gesundheit von Mutter und Kind. Es kann zu Früh- oder Totgeburten kommen. Etwa zwei Prozent der Neugeborenen, deren Mutter während der Schwangerschaft Windpocken hatte, erkranken unter anderem an Hautschädigungen, Unterentwicklungen von Skelett und Muskeln, Augenschädigungen oder Fehlentwicklungen und Entwicklungsstörungen des zentralen Nervensystems. Erkrankt eine Schwangere kurz vor oder kurz nach der Geburt an Windpocken, kann es beim Neugeborenen zu einer Varizellen-Erkrankung mit besonders schwerem Verlauf kommen: Etwa 30 Prozent der erkrankten Neugeborenen sterben daran. Bei der Schwangeren selbst kann es drei bis fünf Tage nach Krankheitsausbruch zu einer Lungenentzündung kommen. Bei einem geringen Anteil aller Betroffenen sind Erkrankungen des Nervensystems wie Hirn- und Hirnhautentzündung möglich.
Warum die Impfung gegen Keuchhusten für Frauen mit Kinderwunsch wichtig ist:
Säuglinge haben keinen Nestschutz, verfügen aber auch noch nicht über einen wirksamen Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis): Beginnend mit dem dritten Lebensmonat, besteht die Grundimmunisierung aus drei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen sowie einer vierten Dosis im Alter von elf bis 14 Monaten. Damit Eltern, Geschwister oder Betreuer den Säugling während dieser Zeit nicht anstecken, wird die Impfung gegen Keuchhusten empfohlen. Denn besonders im frühen Säuglingsalter kann die Krankheit sehr schwer verlaufen: Es kann zu plötzlich auftretenden Atem-Aussetzern kommen, die lebensbedrohlich werden können. Inzwischen erkranken hauptsächlich Jugendliche und Erwachsene an Keuchhusten. Bei ihnen äußert sich die Erkrankung häufig als langwieriger und quälender Husten. Durch die Schwächung des Körpers infolge der Erkrankung, kann es bei Erwachsenen zusätzlich zu einer Lungenentzündung oder Mittelohrentzündung kommen. In ein bis drei Prozent der Erkrankungsfälle wurden Krampfanfälle beobachtet.
Impfen während der Schwangerschaft?
Um einschätzen zu können, welche Impfungen notwendig sind, sollten sich werdende Mütter von Ihrem Arzt beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Es kann jeder Impfstoff gegeben werden, sobald das Risiko durch die Komplikationen einer Erkrankung höher ist als das Risiko durch die Impfung für Mutter und Kind - eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung durch den Arzt ist unbedingt erforderlich.
Nicht unbedingt notwendige Impfungen sollten während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Dies gilt vor allem für Impfungen mit Lebendimpfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen oder auch Gelbfieber. Nach Möglichkeit ist eine Schwangerschaft vor und bis zu drei Monate nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wie Masern, Mumps und Röteln auszuschließen. Falls eine Impfung versehentlich während der Schwangerschaft erfolgte, stellt dies keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Fazit
Frauen mit Kinderwunsch sollten vor der Schwangerschaft ihren Impfpass kontrollieren und fehlende Impfungen gegebenenfalls nachholen lassen, da einige Infektionskrankheiten, insbesondere Röteln und Windpocken, während der Schwangerschaft schwerwiegende Folgen für Mutter und Kind haben können.


